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Hauptversammlung 2026

Die ordentliche Hauptversammlung der Heidelberg Pharma AG findet am Dienstag, dem 23. Juni 2026, 09:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ) statt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich etwaiger Redebeiträge, der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live in Bild und Ton im passwortgeschützten HV-Portal (nachfolgend „HV-Portal“) übertragen.

Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren

  • ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben,
  • eine Vollmacht an einen Dritten bzw. eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen,
  • bis 17. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen,
  • am Tag der Hauptversammlung ab ca. 8:00 Uhr (MESZ) über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden und anschließend das Rederecht ausüben; das Rederecht umfasst auch das Recht, Anträge zu stellen und Wahlvorschläge zu machen, sowie das Auskunftsrecht; sowie
  • während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.

Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 18. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im HV-Portal zugänglich gemacht.

LOGIN zum HV-Portal 

Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen. 

Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Fristgerecht eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung unserer Hauptversammlung am 23. Juni 2026 werden hier veröffentlicht.

Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG

Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerichtet werden. Die Bestätigung kann auch ab dem Tag nach der Hauptversammlung im HV-Portal abgerufen werden.