
Hauptversammlung 2026
Die ordentliche Hauptversammlung der Heidelberg Pharma AG findet am Dienstag, dem 23. Juni 2026, 09:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ) statt.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich etwaiger Redebeiträge, der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live in Bild und Ton im passwortgeschützten HV-Portal (nachfolgend „HV-Portal“) übertragen.
Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
- ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben,
- eine Vollmacht an einen Dritten bzw. eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen,
- bis 17. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen,
- am Tag der Hauptversammlung ab ca. 8:00 Uhr (MESZ) über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden und anschließend das Rederecht ausüben; das Rederecht umfasst auch das Recht, Anträge zu stellen und Wahlvorschläge zu machen, sowie das Auskunftsrecht; sowie
- während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.
Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 18. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im HV-Portal zugänglich gemacht.
Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen.
Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
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Tagesordnung und Einberufung der Hauptversammlung
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Informationen nach § 125 AktG und Tabelle 3 Blöcke A bis F Durchführungsverordnung EU 2018/1212
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Geschäftsbericht 2024/2025 inkl. gebilligtem Konzernabschluss, zusammengefasstem Lagebericht (inkl. erläuterndem Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB) und Bericht des Aufsichtsrats
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Festgestellter Jahresabschluss 2024/2025 und zusammengefasster Lagebericht inkl. erläuterndem Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB
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Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 inklusive Prüfvermerk
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Lebenslauf von Herrn Ling
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Satzung
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Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
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Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
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Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
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Vollmacht an eine dritte Person
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Widerruf Vollmacht
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an